Martha am 4. März 2009
Die meisten Tierheilpraktiker arbeiten selbständig in einer Praxis und führen auch Hausbesuche durch. Weiterhin können sie in der Erwachsenenbildung (z.B. Institute für die THP-Ausbildung) oder in Wirtschafts-, Berufsverbänden bzw. Gewerkschaften (z.B. Tierheilpraktikerverbände) tätig sein.
Das dürfen Tierheilpraktiker:
- Untersuchung von Tieren
- Behandlung mit nicht rezeptpflichtigen Medikamenten
- Durchführung von alternativen Heilmethoden (z.B. Akupunktur, Physiotherapie usw.)
- Durchführung von Beratungsgesprächen zum Thema Haltung, Ernährung und Erziehung
- Meldung von anzeige- und meldepflichtigen Erkrankungen an das Veterinäramt
- Überweisungen an den Tierarzt
Das dürfen Tierheilpraktiker nicht:
- Behandlung mit rezeptpflichtigen Medikamenten oder Betäubungsmitteln
- Therapie von anzeige- und meldepflichtigen Erkrankungen
- Durchführung von Impfungen oder Operationen
Weitere mögliche Einsatzfelder für Tierheilpraktiker ist die Tätigkeit als selbständiger Ratgeber bezüglich Gesundheits- und Erziehungsfragen sowie verhaltensspezifischen Problemen. Und nicht zuletzt wird die Kompetenz als Angestellter (z.B. als Tierpfleger) enorm gesteigert.
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Martha am 1. März 2009
Immer mehr Menschen besinnen sich auf traditionelle und natürliche Behandlungsmethoden – ob sie nun selbst bei bestimmten Krankheitsbildern den Humanheilpraktiker aufsuchen oder für ihren vierbeinigen, geflügelten bzw. beschuppten Liebling den Tierheilpraktiker (das Pendant zum Humanheilpraktiker) konsultieren.
Tierheilpraktiker wenden sanfte, natürlich Methoden (z.B. Homöopathie, Akupunktur usw.) an, die v.a. bei chronischen Erkrankungen zur Anwendung kommen oder begleiten tierärztliche Therapien (z.B. durch Physiotherapien). Therapieziel ist die ganzheitliche Behandlung von Tieren, zu der ebenfalls Ernährungsratschläge, Erziehungshilfe sowie psychologische Analysen und Beratungsgespräche gehören.
Das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit informiert wie folgt über das Berufsfeld des Tierheilpraktikers:
“Tierheilpraktiker und Tierheilpraktikerinnen behandeln Tiere nach naturheilkundlichen Erkenntnissen und Methoden. Sie gehen akuten und chronischen Krankheiten sowie Verhaltensstörungen von Tieren auf den Grund und therapieren diese mithilfe von Methoden, die die körpereigenen Fähigkeiten zur Selbstheilung aktivieren sollen.
Sie arbeiten vor allem in tierheilpraktischen Praxen. Darüber hinaus können sie z.B. in der beruflichen Erwachsenenbildung oder bei Tierheilpraktikerverbänden tätig sein.”
Weitere Informationen beim Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit.
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