Anmelden einer Tierheilpraxis

Martha am 28. September 2009

Egal ob stationäre oder mobile Tierheilpraxis: in beiden Fällen muss das Gewerbe beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Weiterhin ist eine Registrierung beim Veterinäramt notwendig. Die mobile Praxis bringt hinsichtlich der Anamnese des Tieres im gewohnten Umfeld einige Vorteile mit sich, schlägt sich allerdings in höheren Behandlungskosten durch den Fahraufwand etc. des THP’s nieder. Hierbei ist zu beachten, dass nach § 3 des Heilpraktikergesetzes (Ausüben der Heilkunde im Umherziehen) ebenfalls eine stationäre Praxis als Basis vorhanden sein muss.

Um eine möglichst große rechtliche Absicherung zu gewährleisten, ist eine vorherige Ausbildung als Humanheilpraktiker zu empfehlen. Die Zulassung als HP erfolgt durch eine Überprüfung des zuständigen Gesundheitsamtes, bei dem der Betrieb der Humanheilpraxis ebenfalls angezeigt werden muss. Allerdings dürfen Human- und Tierheilpraxis nicht in den gleichen Räumen durchgeführt werden, sondern erfordern getrennte Warte- und Behandlungszimmer sowie Sanitäranlagen!

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