Pferde richtig impfen

Martha am 10. Mai 2009

Neben der Sorge um die richtige Unterbringung und Pflege des Pferdes muss der Besitzer auch Verantwortung für die entsprechende Gesundheitsvorsorge seines Vierbeiners übernehmen. Dazu gehört u.a. auch das regelmäßige Impfen des Pferdes, das vom Tierarzt in unterschiedlichen Intervallen durchgeführt und im Equiden- oder Impfpass vermerkt wird, um den lückenlosen Impfschutz zu gewährleisten. Gegen folgende Infektionskrankheiten kann bzw. sollte ein Pferd geimpft werden:

  1. Tetanus (Wundstarrkrampf)
    Der Erreger des Wundstarrkrampfes, das Bakterium Clostridium tetani, kommt überall (Stall, Weide, Einstreu, Reithalle usw.) vor und dringt über (schon kleine) Wunden in den Körper ein. Hier gibt der Erreger seine Toxine ab und infiziert das Pferd. In der Regel verläuft die Infektion nach erheblicher Quälerei tödlich.
    Nach einer entsprechenden Grundimmunisierung wird alle 2 Jahre nachgeimpft.
  2. Influenza (Pferdegrippe, Newmarket Cough, Hoppegartener oder seuchenhafter Husten)
    Diese hoch ansteckende Atemwegserkrankung wird durch ein Virus der Gattung Orthomyxoviren verursacht, das sich in der Nasenschleimhaut vermehrt und über die Atemwege sowie die Luft seuchenartig verbreitet wird. Man unterscheidet zwei Subtypen des Virus: Typ 1 (relativ konstant) und Typ 2 (verändert sich), so dass immer neue Impfstoffe entwickelt werden müssen, um sich an die neuen Variationen des Erregers anzupassen. 
    Nach der entsprechenden Grundimmunisierung wird die Impfung in einem Intervall von 1 Jahr aufgefrischt. Bei hohem Infektionsdruck verkürzt sich der Impfabstand auf 6 Monate.
  3. Herpes (Virusabort, seuchenhaftes Verfohlen, Rhinopneumonitis)
    Es gibt verschiedene equine Herpesviren (EHV), wobei EHV 1 und EHV 4 für die Impfung von Bedeutung sind. EHV 1 ist Verursacher des seuchenhaften Verfohlens, neurologischer und Atemwegs-Erkrankungen während EHV 4 Erkrankungen der oberen Atemwege auslöst.
    Nach einer entsprechenden Grundimmunisierung erfolgt alle 6 bis 9 Monate eine erneute Impfung.
  4. Tollwut
    In Gegenden mit Wildtollwut sollte das Pferd gegen Tollwut geimpft werden. Eine Infektion des Gehirns mit den Rabies-Viren ist zwar recht selten, verläuft jedoch immer tödlich und ist für den Menschen ebenfalls sehr gefährlich. Ist das Pferd infiziert, so ist eine Behandlung verboten. Tollwut muss angezeigt werden.
    Die Tollwut-Impfung erfolgt ab dem 6. Lebensmonat in einem Abstand von einem Jahr.

In Stress-Situationen oder bei Krankheit sollte auf die Impfung verzichtet werden. Sie kann später nachgeholt werden. Auch sollte das Pferd keinen starken Parasitenbefall aufweisen (zeitig genug vor der Impfung entwurmen!).

Bei allen Impfungen muss darauf geachtet werden, dass die Stall- bzw. Weidegenossen ebenfalls ausreichend geimpft sind.

Cave: Vor und während der Impfung sollte das Immunsystem des Pferdes gestärkt werden, damit die Impfung besser umgesetzt werden kann. Nach der Verabreichung des Impfstoffes sollten dem Pferd mindestens 3 Tage Ruhe gegönnt werden (Bummelspaziergänge sind erlaubt).

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