Die Tierheilpraktiker Ausbildung und die Tätigkeit des Tierheilpraktikers sind in Deutschland nicht im Gesetz verankert. Dadurch gibt es in Deutschland weder eine staatliche Ausbildung, noch gibt es staatlich anerkannte Zertifikate und Diplome. Die Bezeichnung “Tierheilpraktiker” ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Somit kann sich jeder Tierheilpraktiker nennen und als solcher praktizieren, ohne eine Qualifikation nachweisen zu müssen.
Tierheilpraktiker Ausbildung
Andreas am 25. Dezember 2011
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