Martha am 1. Juni 2009
Ob ein hustendes Pferd reitbar ist oder nicht muss differenziert betrachtet werden. Bei akuten Fällen (teilweise mit Fieber) oder bei trockenem Husten, der sich bei Bewegung meist deutlich verstärkt und zu richtigen Hustenanfällen entwickelt, ist das Pferd keinesfalls zu belasten. Die Entscheidung sollte nach gründlicher Untersuchung durch den Tierarzt fallen, der bei allen Zweifeln herangezogen werden sollte. Nur so können unbeabsichtigte Lungenüberblähung und Emphysembildung verhindert werden. Beim Auftreten teils auch größerer Schleimmengen, die hustend ausgeworfen werden, kann eine Bewegung nicht nur förderlich, sondern Teil der Therapie sein. Diesen Pferden geht es ohne Bewegung meist schlechter als mit täglicher, entsprechend angepasster Arbeit.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Tagesform des Pferdes. Atmet das Pferd bereits in Ruhe schwer (teilweise wird die sog. “Dampfrinne” sichtbar), mit erhöhter Atemfrequenz oder geblähten Nüstern, darf keinesfalls gearbeitet werden, da es sich bereits im Stadium des Bronchospasmus (krampfartiger Zustand der Bronchiolen) befindet. Eine vermehrte Atmung durch Bewegung würde in diesem Fall durch den Ventileffekt den Zustand verschlimmern: Durch die Verkrampfung der Muskeln, die die Bronchiolen umgeben, ist der Hohlraum zur Atmung bereits verengt. Schon in Ruhe muss das Pferd gegen einen erhöhten Widerstand atmen. Die Einatmungsluft wird vorbei an diesen verengten Stellen in die Alveolen gepresst. Beim Ausatmen steht nicht ganz so hoher Druck wie bei der Einatmung zur Verfügung, so dass eine gewisse Restluft in den Lungenbläschen hinter den Engpässen verbleibt. Bei jedem weiteren Atemzug wird die Ausatemluft nur unvollständig wieder ausgeatmet, so dass sich immer mehr Luft in den Alveolen sammelt, die sich dadurch aufblähen – es kommt zur Überdehnung der Lunge (reversibler Zustand). Bei weiterer Drucksteigerung zerreißen die Wände der Alveolen und sind für die Atmung unwiederbringlich zerstört (irreversibler Zustand). Jeder kann sich vorstellen, dass Bewegung diese Vorgänge verstärken würde.
Abgelegt unter Pferde | Keine Kommentare
Martha am 10. Mai 2009
Neben der Sorge um die richtige Unterbringung und Pflege des Pferdes muss der Besitzer auch Verantwortung für die entsprechende Gesundheitsvorsorge seines Vierbeiners übernehmen. Dazu gehört u.a. auch das regelmäßige Impfen des Pferdes, das vom Tierarzt in unterschiedlichen Intervallen durchgeführt und im Equiden- oder Impfpass vermerkt wird, um den lückenlosen Impfschutz zu gewährleisten. Gegen folgende Infektionskrankheiten kann bzw. sollte ein Pferd geimpft werden:
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
Der Erreger des Wundstarrkrampfes, das Bakterium Clostridium tetani, kommt überall (Stall, Weide, Einstreu, Reithalle usw.) vor und dringt über (schon kleine) Wunden in den Körper ein. Hier gibt der Erreger seine Toxine ab und infiziert das Pferd. In der Regel verläuft die Infektion nach erheblicher Quälerei tödlich.
Nach einer entsprechenden Grundimmunisierung wird alle 2 Jahre nachgeimpft.
- Influenza (Pferdegrippe, Newmarket Cough, Hoppegartener oder seuchenhafter Husten)
Diese hoch ansteckende Atemwegserkrankung wird durch ein Virus der Gattung Orthomyxoviren verursacht, das sich in der Nasenschleimhaut vermehrt und über die Atemwege sowie die Luft seuchenartig verbreitet wird. Man unterscheidet zwei Subtypen des Virus: Typ 1 (relativ konstant) und Typ 2 (verändert sich), so dass immer neue Impfstoffe entwickelt werden müssen, um sich an die neuen Variationen des Erregers anzupassen.Â
Nach der entsprechenden Grundimmunisierung wird die Impfung in einem Intervall von 1 Jahr aufgefrischt. Bei hohem Infektionsdruck verkürzt sich der Impfabstand auf 6 Monate.
- Herpes (Virusabort, seuchenhaftes Verfohlen, Rhinopneumonitis)
Es gibt verschiedene equine Herpesviren (EHV), wobei EHV 1 und EHV 4 für die Impfung von Bedeutung sind. EHV 1 ist Verursacher des seuchenhaften Verfohlens, neurologischer und Atemwegs-Erkrankungen während EHV 4 Erkrankungen der oberen Atemwege auslöst.
Nach einer entsprechenden Grundimmunisierung erfolgt alle 6 bis 9 Monate eine erneute Impfung.
- Tollwut
In Gegenden mit Wildtollwut sollte das Pferd gegen Tollwut geimpft werden. Eine Infektion des Gehirns mit den Rabies-Viren ist zwar recht selten, verläuft jedoch immer tödlich und ist für den Menschen ebenfalls sehr gefährlich. Ist das Pferd infiziert, so ist eine Behandlung verboten. Tollwut muss angezeigt werden.
Die Tollwut-Impfung erfolgt ab dem 6. Lebensmonat in einem Abstand von einem Jahr.
In Stress-Situationen oder bei Krankheit sollte auf die Impfung verzichtet werden. Sie kann später nachgeholt werden. Auch sollte das Pferd keinen starken Parasitenbefall aufweisen (zeitig genug vor der Impfung entwurmen!).
Bei allen Impfungen muss darauf geachtet werden, dass die Stall- bzw. Weidegenossen ebenfalls ausreichend geimpft sind.
Cave: Vor und während der Impfung sollte das Immunsystem des Pferdes gestärkt werden, damit die Impfung besser umgesetzt werden kann. Nach der Verabreichung des Impfstoffes sollten dem Pferd mindestens 3 Tage Ruhe gegönnt werden (Bummelspaziergänge sind erlaubt).
Abgelegt unter Pferde | Keine Kommentare
Martha am 28. April 2009
Bei der Frage, ob ein Pferd nun ein Großpferd sei oder ein Pony (oder eben doch ein Kleinpferd), scheiden sich die Geister in der Reiterwelt. Hier muss ganz klar in Freizeitreitbereich und Wettkampfbereich unterschieden werden:
- international übliche Klassifizierung
Auf Turnieren bzw. innerhalb der deutschen Zuchtverbände unterscheidet man in nur zwei Kategorien. Es werden die Großpferde (größer als 148 cm Stockmaß) von den Ponys (kleiner als 148 cm Stockmaß) abgegrenzt. Teilweise sind jedoch ebenfalls rassebedingte Einteilungen (wie z.B. beim Welsh-Pony in A-, B- oder C-Pony) üblich.
- Klassifizierung im Freizeitbereich
Hier wird in drei Kategorien differenziert. Neben den Großpferden, welche unverändert ein Stockmaß größer als 148 cm aufweisen, und Ponys wird noch das Kleinpferd unterschieden. Dieses besitzt ein Stockmaß von 130 bis 148 cm aufweist. Ponys hingegen wird ein Stockmaß von kleiner als 130 cm zugeschrieben.
Cave: Bei der “unprofessionellen” Einteilung kann es Abweichungen geben, da diese nirgendwo schriftlich festgehalten ist. Beim Pferdekauf sollte man somit das direkte Stockmaß erfragen, damit es hinterher keine “bösen Überraschungen” gibt.
Abgelegt unter Pferde | Keine Kommentare