Die meisten Tierheilpraktiker arbeiten selbständig in einer Praxis und führen auch Hausbesuche durch. Weiterhin können sie in der Erwachsenenbildung (z.B. Institute für die THP-Ausbildung) oder in Wirtschafts-, Berufsverbänden bzw. Gewerkschaften (z.B. Tierheilpraktikerverbände) tätig sein.
Das dürfen Tierheilpraktiker:
- Untersuchung von Tieren
- Behandlung mit nicht rezeptpflichtigen Medikamenten
- Durchführung von alternativen Heilmethoden (z.B. Akupunktur, Physiotherapie usw.)
- Durchführung von Beratungsgesprächen zum Thema Haltung, Ernährung und Erziehung
- Meldung von anzeige- und meldepflichtigen Erkrankungen an das Veterinäramt
- Überweisungen an den Tierarzt
Das dürfen Tierheilpraktiker nicht:
- Behandlung mit rezeptpflichtigen Medikamenten oder Betäubungsmitteln
- Therapie von anzeige- und meldepflichtigen Erkrankungen
- Durchführung von Impfungen oder Operationen
Weitere mögliche Einsatzfelder für Tierheilpraktiker ist die Tätigkeit als selbständiger Ratgeber bezüglich Gesundheits- und Erziehungsfragen sowie verhaltensspezifischen Problemen. Und nicht zuletzt wird die Kompetenz als Angestellter (z.B. als Tierpfleger) enorm gesteigert.
